Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website soll von möglichst allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Seheinschränkungen, motorischen Einschränkungen oder verwendeter Technik. Stand: 2026.

Unser Anspruch

Gestaltung und Technik dieser Website orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Stufe AA sowie an den Grundsätzen der EN 301 549. Die Umsetzung wird laufend geprüft und verbessert.

Bedienhilfen auf dieser Website

Über die Schaltfläche „Barrierefreiheit“ unten rechts können Sie die Darstellung an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die Einstellungen werden lokal in Ihrem Browser gespeichert und bleiben beim nächsten Besuch erhalten:

  • Schriftgröße stufenweise vergrößern oder verkleinern
  • Kontrastverstärkung für Text und Bedienelemente
  • Links dauerhaft unterstreichen
  • Bewegungen und Animationen reduzieren
  • Lesbare Zeilenabstände aktivieren
  • Alle Einstellungen mit einem Klick zurücksetzen

Weitere Zugänglichkeitsmerkmale

  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur (Tab, Umschalt+Tab, Enter, Esc)
  • Sichtbare Fokusmarkierung auf allen interaktiven Elementen
  • Semantische Überschriftenstruktur und Landmarken für Screenreader
  • Alternativtexte für informative Bilder
  • Heller und dunkler Modus umschaltbar
  • Responsive Darstellung ohne horizontales Scrollen bis 320 px Breite
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“

Bekannte Einschränkungen

Einzelne Inhalte – etwa die interaktive Live-Demo und der Musternachweis zum Ausdrucken – sind stark visuell aufgebaut. Alle darin enthaltenen Informationen sind zusätzlich als Text verfügbar. Sollten Sie dennoch auf eine Barriere stoßen, teilen Sie uns dies bitte mit; die Inhalte werden Ihnen auf Wunsch in einem zugänglichen Format bereitgestellt.

Rückmeldung und Kontakt

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Informationen in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an VendClean24@proton.me. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Rechtlicher Hinweis

Diese Erklärung ist eine freiwillige Selbstauskunft. Als privatwirtschaftliches Unternehmen mit rein geschäftlichem Angebot gelten die Vorgaben für öffentliche Stellen (BITV 2.0); die Gestaltung orientiert sich dennoch an den dort genannten Standards.

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